ALTLAST SANIERUNG




Sanierung Altlasten-verdächtiger Gelände
 
Die Verhinderung einer weiteren Versiegelung der Landschaft ist ein wichtiger Grund, ein potentiell Altlasten-verdächtiges Gelände zu rekultivieren. Da viele dieser ungenutzten Industriebrachen mitten in der Stadt liegen und dringend notwendige Flächen belegen, sind kostenorientierte Lösungen zur neuerlichen Nutzung dieser Altstandorte gefragt.

Altlasten führen zu einem Wertverlust Ihres Geländes. Sanierte Flächen können mit hohen Gewinnen umgenutzt werden


Städtische Ziele zum Flächenverbrauch

Die typische Altlastensanierung in Form der Gefahrenabwehr bei Altstandorten als Aufgabe der 80er und 90er Jahre wird zunehmend von der Forderung nach Flächenrecycling und Grundstücksentwicklung vorhandener innerstädtischer Industriebrachen abgelöst.

Seit der UN-Konferenz von Rio 1992 verlangen Raumordnung, Städtebau und Volkswirtschaft ein Bodenschutzprogramm zur Reduzierung des Flächenverbrauchs von aktuell 120 ha pro Tag (das entspricht dem Verbrauch einer Fläche von 120 Sportplätzen pro Tag nur für die Bundesrepublik Deutschland) - auf einen Verbrauch von nur 30 ha pro Tag.

Die auf die Allgemeinheit abgewälzten Kosten für eine Erschließung der "grünen Wiese" von ca. 75 Mrd. € pro Jahr werden zu Recht als nicht vertretbar angesehen.

Die Verknüpfung wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien kann ein weiterer Anlass sein - zum "volkswirtschaftlichen Muss" werden - wenn die Investoren / Städte / Gemeinden

  • die Transportwege der Waren/Rohstoffe
  • das Aufkommen eines erhöhten öffentlichen Nahverkehrs
  • die Kosten für die Erstellung der Straßen
  • das Legen der Medien (Telefon, Gas, Wasser und Abwasser)


zu den Kosten der Neubauflächen im Umland und die Standortnachteile ins Kalkül nehmen würden. Die Wettbewerbsfaktoren der städtischen Grundstücke würden deutlich für die Industriebrache sprechen.

Altlasten führen zu einem Wertverlust Ihres Geländes. Ein Grundstückskauf ohne eine geologische Untersuchung auf evtl. vorhandene Kontaminationen führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Kapitalverlust durch Sanierungskosten oder eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit.

Bei vorhandener Bodenkontamination sind Sie nach Bundes Bodenschutzgesetz und dem Wasserwirtschaftsgesetz verpflichtet, diese zu sanieren.