EMAS VORBEREITUNG - ANGEBOT

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Umweltbetriebsprüfung nach EMAS-VO

Die EMAS-VO-Anforderungen gestattet interessierten Unternehmen, deren Umweltmanagementsysteme bereits die Anforderungen der ISO 14001 erfüllen und nach dieser Norm zertifiziert sind, einen leichten Einstieg in die Teilnahme an EMAS. Die Unterschiede der Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 und der EMAS-VO gehen aus dem Anhang I Teil B der EMAS-VO hervor. Die zur Teilnahme an EMAS erforderlichen Maßnahmen sind im Folgenden nochmals in einer Übersicht dargestellt:

Umweltpolitik

  • ggf. Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und Einhaltung der Rechtsvorschriften verankern

Umweltprüfung

  • zusätzlich indirekte Umweltauswirkungen erfassen und bewerten

Aufbau des UMS

  • verstärkte Einbeziehung der Beschäftigten gewährleisten
  • kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung durch entsprechende Maßnahmen im Umweltprogramm sicherstellen
  • dauerhafte Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherstellen
  • Ablauf für Kommunikation mit interessierten Kreisen festlegen

Umweltbetriebsprüfung

  • im internen Auditprogramm die Überprüfung der Umweltauswirkungen und Rechtskonformität verankern

Umwelterklärung

  • gem. Vorgaben des Anhangs III EMAS-VO erstellen

Dem vergleichsweise geringen Aufwand, dem ein ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen durch zusätzliche EMAS-Teilnahme unterliegt, stehen deutliche Vorteile gegenüber. Der Mehrwert eines Managementsystems nach EMAS gegenüber ISO 14001 ergibt sich in erster Linie durch Rechtssicherheit, Verwaltungsvereinfachung, Imagegewinn und verbesserte Kommunikation.

Dieser Mehrwert hat zum internationalen Renommee von EMAS beigetragen. Für viele global operierende Unternehmen wiegen diese Vorteile von EMAS so schwer, dass sie auch an ihren nichteuropäischen Standorten Begutachtungen nach den Vorgaben von EMAS durchführen lassen, obwohl sie diese Standorte formal nur nach ISO 14001 zertifizieren lassen können.

Allerdings können auch Unternehmen, deren Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001 von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft wurde, unter bestimmten Umständen Erleichterungen wie EMAS-Betriebe erhalten. Hierfür müssen sie nachweisen, dass sie

  • die Umweltschutzleistung kontinuierlich verbessern,
  • alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten und
  • die Öffentlichkeit regelmäßig über ihre Umweltleistung informieren.


Umweltbetriebsprüfung nach Anh. II EMAS-VO

In der internen Umweltbetriebsprüfung wird das aufgebaute Umweltmanagementsystem unabhängig überprüft. Die Prüfer können entweder Angestellte der eigenen Organisation oder unternehmensexterne Berater sein. Ihre Aufgabe ist es, objektiv und unabhängig zu beurteilen,

  • ob das Managementsystem nach den Vorgaben der EMAS-VO aufgebaut wurde und angewandt wird,
  • ob es mit der Umweltpolitik und dem Umweltprogramm der Organisation übereinstimmt,
  • ob alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und
  • ob es zur Bewältigung der umweltorientierten Aufgaben geeignet ist.

Die Prüfung findet durch Begehungen, Sichtung von Dokumenten und Aufzeichnungen sowie Interviews mit Beschäftigten und Vorgesetzten statt. Der Umfang der Umweltbetriebsprüfung hängt ab von Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten am Standort sowie von der Bedeutsamkeit der Umweltauswirkungen. Innerhalb des Umweltbetriebsprüfungszyklus von höchstens drei Jahren sind alle Tätigkeiten der Organisation einer Umweltbetriebsprüfung zu unterziehen.

Bei kleinen Organisationen, die nicht besonders komplex aufgebaut sind, kann die Umweltbetriebsprüfung unter Umständen alle Tätigkeiten erfassen. Dann bezeichnet der Umweltbetriebsprüfungszyklus den Zeitraum zwischen den Prüfungen. Nach jeder Umweltbetriebsprüfung und nach jedem Umweltbetriebsprüfungszyklus wird von den Betriebsprüfern ein schriftlicher Bericht erstellt, der sämtliche Ergebnisse der Prüfungen sowie Vorschläge zu Verbesserungs- und Korrekturmaßnahmen enthält.

Aus den Prüfergebnissen der Umweltbetriebsprüfung ergeben sich neue Umweltziele für den nächsten Validierungszyklus. Mit der Sichtung von geeigneten Umsetzungsmaßnahmen und der Alternativenbewertung und -auswahl beginnt die Planungsphase zur Realisierung der aktuellen Umweltziele. Damit hat sich der Regelkreis des Umweltmanagementsystems geschlossen.

Der Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung der Organisation ist in Gang gesetzt.

 

Externe Umweltbetriebsprüfung nach Anh. VII EMAS-VO

Die Umweltprüfung ist die erste umfassende Untersuchung des Unternehmens durch Betriebsfremde. Alle Umweltaspekte werden erfasst und bilden die Grundlage für das aufzubauende Umweltmanagementsystem. In der Umweltprüfung sollen ausführlich untersucht und bewertet werden

 

  • Die Einhaltung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie sonstiger Vorschriften, zu deren Einhaltung sich die Organisation verpflichtet
  • Alle Aspekte der betrieblichen Tätigkeiten sowie der Produkte oder Dienstleistungen der Organisation, die wesentliche Umweltauswirkungen besitzen.
  • Dabei sind Kriterien zur Bewertung der Wesentlichkeit von Umweltauswirkungen festzulegen sowie ein Verzeichnis der als wesentlich eingestuften Umweltaspekte zu führen
  • Alle angewandten Techniken, Prozesse und Verfahren des Umweltmanagements des Unternehmens, insbesondere die Organisationsstruktur und die Festlegung und Beschreibung von Verantwortlichkeiten und Abläufen.

Neu im Vergleich zur Vorgänger-Verordnung ist die Forderung, bei der Erfassung der Umweltaspekte neben den direkten auch indirekte Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen bei der Ausübung der betrieblichen Kontrolle zu berücksichtigen und zu bewerten. Dabei wird nicht nur auf die Umweltauswirkungen bei Normalbetrieb abgestellt, sondern auch Not- und Störfälle sind zu berücksichtigen. 



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