QM und ISO 50001 - Energieeffizienz

 

Die Energieeffizienz-Richtlinie der EU, das deutsche EDL-G,
die ISO 50 001:2018 und DIN EN 16247-1

 

Um das gemeinsame Ziel zu erreichen, die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu erhöhen und darüber hinausgehende Verbesserungen auf den Weg zu bringen, hat die Europäische Union Ende 2012 die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU verabschiedet.

Politisches Ziel ist es, relevante Zielgruppen zu nachhaltigem und ressourcenschonendem Umgang anzuhalten, durch den sie nicht nur einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, sondern gleichzeitig auch von Einsparungen (z.B. Energiekosten) und Fördermitteln profitieren können.

Zu den wesentlichen Bestandteilen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie zählt deshalb, Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, Einführung eines Energiemanagementsystems oder einer Validierung nach EMAS zu verpflichten.
  
Die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie obliegt den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland hat auf diese Anforderung mit einer Änderung des bereits seit 2010 geltenden Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) reagiert. Das novellierte EDL-G wurde am 6. März 2015 vom Bundesrat verabschiedet und konnte somit im April 2015 in Kraft treten.

Wen betrifft es?

Das neue deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen sieht verpflichtende, regelmäßige Energieaudits für alle Unternehmen vor, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG gelten.
      
Das bedeutet konkret: Alle Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro müssen sich einem solchen Energieaudit unterziehen. Dies gilt auch für kleinere Unternehmen, die Teil eines Großkonzerns sind, auf den diese Bedingungen zutreffen.

Anders als z. B. bei der Energie- und Stromsteuer sind beim EDL-G sämtliche Branchen betroffen – vom produzierenden Gewerbe über Handelsunternehmen und die Finanzwirtschaft bis hin zum Gesundheitswesen.

Was sind die konkreten Anforderungen, und welche Alternativen gibt es?
               
Die genannten Unternehmen waren verpflichtet, spätestens bis zum 5. Dezember 2015 und dann mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach den Vorgaben der Norm DIN EN 16247-1 zu absolvieren.
          
Ausgenommen von der Regelung sind Betriebe, die entweder über ein:

* zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 
* oder über ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen.

Diese Systeme gewährleisten einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch den PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act). Regelmäßige Überwachungsaudits bewirken ein nachhaltiges Bewusstsein für energiesparendes Verhalten und erhalten die Motivation zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Ferner ermöglicht die Betrachtung der gesamten Organisation die Erfassung aller relevanten Aspekte und nutzt somit alle Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz.


Die  ISO 50001:2018 Energieeffizienz

Der Gesetzgeber räumte denjenigen Unternehmen, die sich statt der Energieaudits für ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem entscheiden, Zeit bis zum 31. Dezember 2016. Nachweislich begonnen werde musste jedoch bis 5. Dezember 2015.

Welche Vorgaben sind im Rahmen eines Energieaudits zu erfüllen?
       
Grundlage für die in der EU-Energieeffizienz-Richtlinie geforderten Energieaudits ist die Norm DIN EN 16247-1, die den Ablauf festlegt.

* In Ausnahmefällen können Personen aus dem Unternehmen selbst das Energieaudit durchführen.
* Das Unternehmen muss einen internen oder externen Energiebeauftragten als Ansprechpartner und Koordinator für das Energieaudit benennen.
* Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft stichprobenartig, ob diese Vorgaben eingehalten werden und der Energieauditor über die nötige Qualifikation verfügt.
* Das Energieaudit betrachtet sämtliche Teile und Standorte eines Unternehmens mit dem Ziel, mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs abzubilden.


  
           
               

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