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Die EMAS-VO-Anforderungen gestattet interessierten Unternehmen, deren Umweltmanagementsysteme bereits die Anforderungen der ISO 14001 erfüllen und nach dieser Norm zertifiziert sind, einen leichten Einstieg in die Teilnahme an EMAS. Die Unterschiede der Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 und der EMAS-VO gehen aus dem Anhang I Teil B der EMAS-VO hervor. Die zur Teilnahme an EMAS erforderlichen Maßnahmen sind im Folgenden nochmals in einer Übersicht dargestellt: Umweltpolitik
Umweltprüfung
Aufbau des UMS
Umweltbetriebsprüfung
Umwelterklärung
Dem vergleichsweise geringen Aufwand, dem ein ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen durch zusätzliche EMAS-Teilnahme unterliegt, stehen deutliche Vorteile gegenüber. Der Mehrwert eines Managementsystems nach EMAS gegenüber ISO 14001 ergibt sich in erster Linie durch Rechtssicherheit, Verwaltungsvereinfachung, Imagegewinn und verbesserte Kommunikation. Dieser Mehrwert hat zum internationalen Renommee von EMAS beigetragen. Für viele global operierende Unternehmen wiegen diese Vorteile von EMAS so schwer, dass sie auch an ihren nichteuropäischen Standorten Begutachtungen nach den Vorgaben von EMAS durchführen lassen, obwohl sie diese Standorte formal nur nach ISO 14001 zertifizieren lassen können. Allerdings können auch Unternehmen, deren Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001 von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft wurde, unter bestimmten Umständen Erleichterungen wie EMAS-Betriebe erhalten. Hierfür müssen sie nachweisen, dass sie
In der internen Umweltbetriebsprüfung wird das aufgebaute Umweltmanagementsystem unabhängig überprüft. Die Prüfer können entweder Angestellte der eigenen Organisation oder unternehmensexterne Berater sein. Ihre Aufgabe ist es, objektiv und unabhängig zu beurteilen,
Die Prüfung findet durch Begehungen, Sichtung von Dokumenten und Aufzeichnungen sowie Interviews mit Beschäftigten und Vorgesetzten statt. Der Umfang der Umweltbetriebsprüfung hängt ab von Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten am Standort sowie von der Bedeutsamkeit der Umweltauswirkungen. Innerhalb des Umweltbetriebsprüfungszyklus von höchstens drei Jahren sind alle Tätigkeiten der Organisation einer Umweltbetriebsprüfung zu unterziehen. Bei kleinen Organisationen, die nicht besonders komplex aufgebaut sind, kann die Umweltbetriebsprüfung unter Umständen alle Tätigkeiten erfassen. Dann bezeichnet der Umweltbetriebsprüfungszyklus den Zeitraum zwischen den Prüfungen. Nach jeder Umweltbetriebsprüfung und nach jedem Umweltbetriebsprüfungszyklus wird von den Betriebsprüfern ein schriftlicher Bericht erstellt, der sämtliche Ergebnisse der Prüfungen sowie Vorschläge zu Verbesserungs- und Korrekturmaßnahmen enthält. Aus den Prüfergebnissen der Umweltbetriebsprüfung ergeben sich neue Umweltziele für den nächsten Validierungszyklus. Mit der Sichtung von geeigneten Umsetzungsmaßnahmen und der Alternativenbewertung und -auswahl beginnt die Planungsphase zur Realisierung der aktuellen Umweltziele. Damit hat sich der Regelkreis des Umweltmanagementsystems geschlossen. Der Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung der Organisation ist in Gang gesetzt.
Externe Umweltbetriebsprüfung nach Anh. VII EMAS-VODie Umweltprüfung ist die erste umfassende Untersuchung des Unternehmens durch Betriebsfremde. Alle Umweltaspekte werden erfasst und bilden die Grundlage für das aufzubauende Umweltmanagementsystem. In der Umweltprüfung sollen ausführlich untersucht und bewertet werden
Neu im Vergleich zur Vorgänger-Verordnung ist die Forderung, bei der Erfassung der Umweltaspekte neben den direkten auch indirekte Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen bei der Ausübung der betrieblichen Kontrolle zu berücksichtigen und zu bewerten. Dabei wird nicht nur auf die Umweltauswirkungen bei Normalbetrieb abgestellt, sondern auch Not- und Störfälle sind zu berücksichtigen. |