|
|
Die klassische Altlastenerkundung beginnt mit der "historischen Erkundung", "Ersterkundung oder orientierende Untersuchung", "Erweiterte Erkundung oder Detailuntersuchung", Sanierungsuntersuchung und endet nach Erstellung der Sanierungskonzeption bei der Sanierung bzw. der Sanierungsüberwachung. | |
1.1 Das Gesamtspektrum der Erkundung umfasst die Bereiche: |
|
|
|
=> Diese beinhalten jeweils die: | |
|
|
1.1.1 Historische Erkundung, Luftbild und Kartenauswertung Die Auswertung des Archivmaterials aus dem Besitz des Zustandstörers (der Besitzer des Geländes) oder der Baubehörde sowie die Beschaffung alter Karten- und Luftbilder führt zu ersten Erkenntnissen, die die Nutzung eines Geländes als historische Entwicklung darstellt. Die historische Recherche gibt Aufschluss über die ehemalige Nutzung des Geländes und zeigt mögliche Schadstoffherde auf. Die historische Recherche hilft die Kosten der Ersterkundung zu senken, da sich auf diese Weise die Sondierungsuntersuchungen gezielter einsetzen lassen.
Basierend auf den Ergebnissen der historischen Recherche und einer systematischen optischen Begutachtung des Geländes werden die Stellen festgelegt, an denen die Sondierungen und Brunnen niedergebracht werden sollen. Mit Hilfe von Rammkernsondierungen werden Bodenproben aus bis zu einer Tiefe von 12 Metern genommen. Je nach Wahl der Bohrausrüstung können auch Bohrungen in Gebäuden und an schwer zugänglichen Orten sowie Schrägbohrungen durchgeführt werden. Die zusätzliche Errichtung von Pegeln (Bohrungen, die eine Grundwasserbeprobung zulassen) erlaubt die Einmessung des Grundwasserstandes an verschiedenen Stellen des Geländes und das Erheben von Grundwasserdaten. Anhand dieser Daten und mit der Berechnung von Grundwassermodellen wird die Fließrichtung des Grundwassers und die wahrscheinliche Abdrift der Kontamination festgestellt. Falls keine Kontamination festgestellt wird, endet die Altlastenerkundung hier mit der Erstellung eines Gutachtens, welches der Umweltbehörde / Altlastenbehörde vorgelegt werden kann/muss.
Falls eine Kontamination festgestellt wird, beginnt die Planung der Detailerkundung. Diese baut auf den Erkenntnissen der historischen Recherche und der Ersterkundung auf und soll helfen, den Umriss des Schadensherdes zu finden bzw. zusätzliche Kontaminationen zu erkunden. Dazu werden weitere Sondierung und Brunnen niedergebracht. Das aus den Daten dieser Untersuchung erstellte Gutachten wird zusammen mit einem ersten Sanierungskonzept der Umweltbehörde / Altlastenbehörde vorgelegt und ein Bescheid erwirkt. Dieser Bescheid wiederum ist Grundlage für die Sanierung. 1.2 Sanierungsuntersuchung, Sanierungskonzept, Sanierungsplanung, Das aus den Daten der Erkundung bzw. Detailerkundung erstellte Gutachten hat zu einem Sanierungsbescheid geführt. In diesem werden noch fehlende Unterersuchungen oder aber weitere Eingrenzungen des Schadensherdes gefordert. Bei bis dahin schlüssigen Ergebnissen stimmt die Behörde dem (groben, ersten) Sanierungskonzept des Sanierungswilligen im Allgemeinen zu. Der Erhalt des Bescheides fordert nun vom Sanierungsmanager die Fein-Konzeptionierung der Sanierung. Diese beinhaltet nicht nur die detaillierte Darstellung der Anlage, sondern auch ein Arbeitsschutzkonzept. Durch Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Anlage im Vergleich mit dem zu erwartenden Sanierungserfolg und Dauer der Sanierung finden wir die optimale und kostengünstigste Sanierungsmethode, bei der ökonomische und ökologische Belange gleichermaßen berücksichtigt werden. 1.2.1 Sanierungsuntersuchung Die Sanierungsuntersuchung bedeutet für das Projektmanagement der NIMBUS Partnerschaft das Einholen letzter fehlender Ergebnisse. Meist sind diese Daten notwendig, um die gefundenen Schadensherde engeräumiger zu umreißen. Letztendlich sind diese Untersuchungen notwendig, um die Entscheidung über Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Die Sanierungsuntersuchung erstreckt sich auf die Ermittlung aller wissenschaftlich-technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Randbedingungen, die für solche Entscheidungen von Bedeutung sind. Wesentliches Ergebnis einer Sanierungsuntersuchung ist die Darstellung der zur Ausführung vorgeschlagenen Sanierungsvariante (Sanierungskonzept). Die Sanierungsuntersuchung umfasst insbesondere die: |
|
|
|
1.2.2 Sanierungsplan oder Konzept |
|
Ein planerisch durchgearbeitetes Sanierungskonzept für eine Altlast in textlicher und zeichnerischer Darstellung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde und als Grundlage für ein erforderliches Genehmigungsverfahren. | |
Das Konzept enthält: |
|
|
|
Die endgültige Konzeptionierung der Vorgehensweise wird unter Beantwortung der folgenden Fragen mit allen zuständigen Beteiligten (Auftraggeber, Behörden) abgestimmt: |
|
|
|
Als Ergebnis entsteht ein, an den jeweiligen Einzelfall exakt angepasstes Sanierungskonzept, welches d welches der Behörde vorgelegt und von dieser geprüft werden muss
1.2.3 Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur: |
|
|
|
1.2.4 Sanierungsüberwachung Jede Sanierung ist zu überwachen, um den Abbau der Schadstoffe zu verfolgen und bei instabilem Verlauf oder bei ungenügender Leistung der Sanierungsanlage steuernd eingreifen zu können. Dementsprechend werden heute Datenlogger mit Fernüberwachungsmöglichkeiten genutzt. Diese erlauben eine schnelle Reaktion des Sanierungsmanagements bei falsch oder nicht laufender Anlage. |