Erkundung und Sanierung einer Altlast


WISSENSWERTES: Erkundung und Sanierung einer Altlast 

Die klassische Altlastenerkundung beginnt mit der "historischen Erkundung", "Ersterkundung oder orientierende Untersuchung", "Erweiterte Erkundung oder Detailuntersuchung",  Sanierungsuntersuchung und endet nach Erstellung der Sanierungskonzeption bei der Sanierung bzw. der Sanierungsüberwachung.

1.1 Das Gesamtspektrum der Erkundung umfasst die Bereiche:

 
  • "Ersterkundung" und "Historische oder Orientierende Untersuchung"
  • "Detailerkundung" oder "Erweiterte Erkundung"
=> Diese beinhalten jeweils die:
 
  • Planung der Untersuchungen
  • Grundwasser-, Bodenluft und Bodenbeprobungen
  • Analytik von Boden-, Grundwasser- und Luftproben
  • Auswertung der Daten
  • Gutachtenerstellung
  • Behördeninformation und Erwirkung entsprechender Bescheide

1.1.1 Historische Erkundung, Luftbild und Kartenauswertung

Die Auswertung des Archivmaterials aus dem Besitz des Zustandstörers (der Besitzer des Geländes) oder der Baubehörde sowie die Beschaffung alter Karten- und Luftbilder führt zu ersten Erkenntnissen, die die Nutzung eines Geländes als historische Entwicklung darstellt. Die historische Recherche gibt Aufschluss über die ehemalige Nutzung des Geländes und zeigt mögliche Schadstoffherde auf.

Die historische Recherche hilft die Kosten der Ersterkundung zu senken, da sich auf diese Weise die Sondierungsuntersuchungen gezielter einsetzen lassen.


1.1.2 Ersterkundung und Bodenuntersuchung

Basierend auf den Ergebnissen der historischen Recherche und einer systematischen optischen Begutachtung des Geländes werden die Stellen festgelegt, an denen die Sondierungen und Brunnen niedergebracht werden sollen.

Mit Hilfe von Rammkernsondierungen werden Bodenproben aus bis zu einer Tiefe von 12 Metern genommen. Je nach Wahl der Bohrausrüstung können auch Bohrungen in Gebäuden und an schwer zugänglichen Orten sowie Schrägbohrungen durchgeführt werden.

Die zusätzliche Errichtung von Pegeln (Bohrungen, die eine Grundwasserbeprobung zulassen) erlaubt die Einmessung des Grundwasserstandes an verschiedenen Stellen des Geländes und das Erheben von Grundwasserdaten. Anhand dieser Daten und mit der Berechnung von Grundwassermodellen wird die Fließrichtung des Grundwassers und die wahrscheinliche Abdrift der Kontamination festgestellt.

Falls keine Kontamination festgestellt wird, endet die Altlastenerkundung hier mit der Erstellung eines Gutachtens, welches der Umweltbehörde / Altlastenbehörde vorgelegt werden kann/muss.


1.1.3 "Detailerkundung" oder "Erweiterte Erkundung"

Falls eine Kontamination festgestellt wird, beginnt die Planung der Detailerkundung. Diese baut auf den Erkenntnissen der historischen Recherche und der Ersterkundung auf und soll helfen, den Umriss des Schadensherdes zu finden bzw. zusätzliche Kontaminationen zu erkunden. Dazu werden weitere Sondierung und Brunnen niedergebracht.

Das aus den Daten dieser Untersuchung erstellte Gutachten wird zusammen mit einem ersten Sanierungskonzept der Umweltbehörde / Altlastenbehörde vorgelegt und ein Bescheid erwirkt.

Dieser Bescheid wiederum ist Grundlage für die Sanierung.

1.2 Sanierungsuntersuchung, Sanierungskonzept, Sanierungsplanung,
Sanierung und Überwachung

Das aus den Daten der Erkundung bzw. Detailerkundung erstellte Gutachten hat zu einem Sanierungsbescheid geführt. In diesem werden noch fehlende Unterersuchungen oder aber weitere Eingrenzungen des Schadensherdes gefordert. Bei bis dahin schlüssigen Ergebnissen stimmt die Behörde dem (groben, ersten) Sanierungskonzept des Sanierungswilligen im Allgemeinen zu. Der Erhalt des Bescheides fordert nun vom Sanierungsmanager die Fein-Konzeptionierung der Sanierung. Diese beinhaltet nicht nur die detaillierte Darstellung der Anlage, sondern auch ein Arbeitsschutzkonzept.

Durch Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Anlage im Vergleich mit dem zu erwartenden Sanierungserfolg und Dauer der Sanierung finden wir die optimale und kostengünstigste Sanierungsmethode, bei der ökonomische und ökologische Belange gleichermaßen berücksichtigt werden.

1.2.1 Sanierungsuntersuchung

Die Sanierungsuntersuchung bedeutet für das Projektmanagement der NIMBUS Partnerschaft das Einholen letzter fehlender Ergebnisse. Meist sind diese Daten notwendig, um die gefundenen Schadensherde engeräumiger zu umreißen. Letztendlich sind diese Untersuchungen notwendig, um die Entscheidung über Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Die Sanierungsuntersuchung erstreckt sich auf die Ermittlung aller wissenschaftlich-technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Randbedingungen, die für solche Entscheidungen von Bedeutung sind. Wesentliches Ergebnis einer Sanierungsuntersuchung ist die Darstellung der zur Ausführung vorgeschlagenen Sanierungsvariante (Sanierungskonzept).

Die Sanierungsuntersuchung umfasst insbesondere die:

 
  • Grundlagenermittlung und ggf. Durchführung ergänzender
  • Standortuntersuchungen
  • Darstellung der Standortverhältnisse (Festlegung aller erforderlichen
  • Sanierungsbereiche, Daten und Parameter zur Beurteilung der
  • grundsätzlichen Eignung von Verfahren)
  • Vorauswahl grundsätzlich geeigneter Sanierungsvarianten aus den
  • allgemein verfügbaren Sanierungsverfahren und –techniken
  • Prüfung der schadstoff- und bodenspezifischen Eignung der
  • Verfahrenstechniken Eignung von Verfahrenskombinationen
  • Plausibilitätsprüfung im Hinblick auf Wirksamkeit, Infrastruktur
  • technische und zeitliche Verfügbarkeit, genehmigungsrechtliche
  • Erfordernisse
  • Erarbeitung realisierbarer standortbezogener Sanierungsszenarien
  • Prüfung und fachliche Bewertung der Sanierungsszenarien, ggf.
  • Machbarkeitsstudie zur Verifizierung der tatsächlichen
  • Standorteignung, Kostenwirksamkeitsbetrachtung
  • Vorschläge für die Konkretisierung des Sanierungsziels, Überprüfung der
  • Erreichbarkeit der ursprünglich vorgeschlagenen
  • Sanierungsziele durch die zur Anwendung vorgeschlagenen Maßnahme    bzw. Maßnahmenkombinationen.

1.2.2 Sanierungsplan oder Konzept

Ein planerisch durchgearbeitetes Sanierungskonzept für eine Altlast in textlicher und zeichnerischer Darstellung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde und als Grundlage für ein erforderliches Genehmigungsverfahren.
 
Das Konzept enthält:
 
 
  • die festgelegten Sanierungsziele
  • die Angaben über die zu sanierenden Flächen
  • die Angaben zu sanierungsbegleitenden Maßnahmen
  • die Angaben zu Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sowie zu Überwachungsmaßnahmen
  • die Darlegung von Zulassungserfordernissen
  • die Kostenschätzungen für Haupt- und Nebenleistungen
  • die Anforderungen an den Arbeitsschutz
  • die Zusammenfassung der Gefährdungsabschätzung
  • die Angaben über die bisherige und künftige Nutzung der zu sanierenden Grundstücke
  • die Darstellung des Sanierungsziels und die hierzu erforderlichen Dekontaminations-, Sicherungs-, Beschränkungs- und Eigenkontroll-maßnahmen einschl. des Nachweises der Eignung
  • die fachspezifischen Berechnungen zur Durchführung der Sanierung (anfallende Mengen, Zwischenlagerung, Entsorgung etc.)
  • Angaben zur Behandlung in Anlagen
  • ein Konzept für die Überwachung der Sanierung durch Qualitätssicherung, zur Nachsorge und Langzeitüberwachung
  • die Kostenberechnungen / der Kostenplan
  • die zeitliche Durchführung der Maßnahmen.

Die endgültige Konzeptionierung der Vorgehensweise wird unter Beantwortung der folgenden Fragen mit allen zuständigen Beteiligten (Auftraggeber, Behörden) abgestimmt:
 
  • Welche Sanierungsziele sind ökologisch und ökonomisch vertretbar
  • Welche Sanierung ist am kostengünstigsten
  • Welche Sanierung benötigt die geringste Zeit
  • Welche Sanierung erreicht die angestrebten Ziele mit dem geringsten Aufwand an Technik
  • Steht die eingesetzte Technik in Relation zu den erreichbaren Zielen
  • In welcher Form sind die Örtlichkeiten zu berücksichtigen (Platzbedarf / Lärmschutz).
Als Ergebnis entsteht ein, an den jeweiligen Einzelfall exakt angepasstes Sanierungskonzept, welches d welches der Behörde vorgelegt und von dieser geprüft werden muss

1.2.3 Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur:
 
  • Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe einschließlich des Entfernens schadstoffhaltiger Bodenmaterialien vom Standort (Dekontaminationsmaßnahme)
  • Verhinderung oder Verminderung einer Ausbreitung der Schadstoffe, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahme: Beseitigung)
  • oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.


Das Gesamtspektrum der Sanierung haben wir im Glossar beschrieben.

1.2.4 Sanierungsüberwachung

Jede Sanierung ist zu überwachen, um den Abbau der Schadstoffe zu verfolgen und bei instabilem Verlauf oder bei ungenügender Leistung der Sanierungsanlage steuernd eingreifen zu können. Dementsprechend werden heute Datenlogger mit Fernüberwachungsmöglichkeiten genutzt. Diese erlauben eine schnelle Reaktion des Sanierungsmanagements bei falsch oder nicht laufender Anlage. 

  
           
               

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